From 191ce8fd97e80cfe07fc8639ea002e646845583c Mon Sep 17 00:00:00 2001
From: johannes wasmer <johannes.wasmer@gmail.com>
Date: Tue, 5 Sep 2023 07:18:59 +0300
Subject: [PATCH] add figures from ignn23a course notes

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 .../message-passing-01-intuition.org          |  32 +
 .../message-passing-01-intuition.png          |   3 +
 .../course-julearn-corruption23-notes.org     | 988 ++++++++++++++++++
 3 files changed, 1023 insertions(+)
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diff --git a/fig/course_notes/2023-04-01-zjost-ignn23a/message-passing-01-intuition.org b/fig/course_notes/2023-04-01-zjost-ignn23a/message-passing-01-intuition.org
new file mode 100644
index 0000000..d1aebab
--- /dev/null
+++ b/fig/course_notes/2023-04-01-zjost-ignn23a/message-passing-01-intuition.org
@@ -0,0 +1,32 @@
+#+begin_src mermaid :file message-passing-01-intuition.png
+%% mermaid graph showing basic message passing intution
+%% for graph neural networks.
+graph LR
+%% subgraphs
+    subgraph one[message]
+    a1((A))-- fa:fa-envelope ---c1((C)):::orange80
+    b1((B))-- fa:fa-envelope ---c1
+    c1-- fa:fa-envelope ---d1((D))
+    end
+    subgraph two[aggregate]
+    c2((C)):::orange80-. All messages .->c2'((C)):::orange50
+    end
+    subgraph three[update]
+    a3((A))---c3'((C)):::orange50
+    b3((B))---c3'
+    c3'---d3((D))
+    end
+%% inter-subgraph
+    one ==> two
+    two ==> three
+%% styling
+   classDef orange80 fill:#ffcc99
+   classDef orange50 fill:#ff8000
+
+%% references
+%% https://mermaid.js.org/syntax/flowchart.html
+%% https://www.w3schools.com/colors/colors_picker.asp
+#+end_src
+
+#+RESULTS:
+[[file:message-passing-01-intuition.png]]
diff --git a/fig/course_notes/2023-04-01-zjost-ignn23a/message-passing-01-intuition.png b/fig/course_notes/2023-04-01-zjost-ignn23a/message-passing-01-intuition.png
new file mode 100644
index 0000000..bf806e5
--- /dev/null
+++ b/fig/course_notes/2023-04-01-zjost-ignn23a/message-passing-01-intuition.png
@@ -0,0 +1,3 @@
+version https://git-lfs.github.com/spec/v1
+oid sha256:2ee3ff1826326d301b65f6f8f5c4c4e2b43b9c86ce79e774e2afd0bc0ac93cc3
+size 24633
diff --git a/fig/course_notes/2023-07-21-julearn-corruption23/course-julearn-corruption23-notes.org b/fig/course_notes/2023-07-21-julearn-corruption23/course-julearn-corruption23-notes.org
new file mode 100644
index 0000000..802f03e
--- /dev/null
+++ b/fig/course_notes/2023-07-21-julearn-corruption23/course-julearn-corruption23-notes.org
@@ -0,0 +1,988 @@
+#+SETUPFILE: ../../../.config.org
+#+TITLE: course-julearn-corruption23-notes
+#+DATE: <2023-07-21 Fri>
+#+SUBTITLE:
+#+ARCHIVE: course-julearn-corruption23-notes_archive.org::
+
+* Description
+Wasmer's notes on the FZJ JuLearn online course Korruptionsprävention /
+Prevention of Corruption, 2023 edition.
+
+Course Title.
+
+Korruptionsprävention / Prevention of corruption.
+
+Description.
+
+Mandatory online course for all FZJ employees. For IAS-1 employees, to be
+completed within timeframe <2023-05-26 Fri>--<2023-07-26 Wed> (two months within
+receival of announcement email).
+* Table of Contents                                                     :TOC:
+- [[#description][Description]]
+- [[#links][Links]]
+- [[#definitions][Definitions]]
+- [[#notes][Notes]]
+  - [[#einstiegsvideo][Einstiegsvideo]]
+  - [[#modul-was-ich-beachten-muss][Modul "Was ich beachten muss"]]
+    - [[#modulbeschreibung][Modulbeschreibung]]
+    - [[#was-ist-korruption][Was ist Korruption?]]
+    - [[#straftatbestände][Straftatbestände]]
+    - [[#privatwirtschaft-und-öffentlicher-sektor][Privatwirtschaft und öffentlicher Sektor]]
+    - [[#die-böse-absicht--unrechtsabrede-und-mehr][Die böse Absicht – Unrechtsabrede und mehr]]
+    - [[#gibt-es-amtsträger-oder-gleichgestellte-personen-im-fzj-oder-bei-unseren-geschäftspartnern][Gibt es Amtsträger oder gleichgestellte Personen im FZJ oder bei unseren Geschäftspartnern?]]
+    - [[#pflichtverletzung-als-ordnungswidrigkeit][Pflichtverletzung als Ordnungswidrigkeit]]
+    - [[#schadensersatz-und-andere-konsequenzen][Schadensersatz und andere Konsequenzen]]
+    - [[#korruption-im-ausland][Korruption im Ausland]]
+    - [[#wo-sie-ganz-persönlich-gefordert-sind][Wo Sie ganz persönlich gefordert sind]]
+    - [[#interessenkonflikte][Interessenkonflikte]]
+    - [[#geschenke-und-zuwendungen][Geschenke und Zuwendungen]]
+    - [[#was-sie-vermeiden-sollten--grenzlinien][Was Sie vermeiden sollten – Grenzlinien]]
+    - [[#die-zehn-goldenen-regeln-für-den-umgang-mit-persönlichen-zuwendungen][Die zehn goldenen Regeln für den Umgang mit persönlichen Zuwendungen]]
+    - [[#geschenke-und-zuwendungen-im-einzelfall-tipps-und-verhaltensregeln][Geschenke und Zuwendungen im Einzelfall: Tipps und Verhaltensregeln]]
+    - [[#für-alle-beschäftigten-des-forschungszentrums-jülich-gilt][Für alle Beschäftigten des Forschungszentrums Jülich gilt]]
+    - [[#so-handeln-sie-immer-richtig][So handeln Sie immer richtig]]
+  - [[#modul-fälle-aus-der-praxis][Modul "Fälle aus der Praxis"]]
+    - [[#modulbeschreibung-1][Modulbeschreibung]]
+    - [[#fall-der-hochrangige-behördenvertreter][Fall: Der hochrangige Behördenvertreter]]
+    - [[#fall-das-dankeschön-im-nachhinein][Fall: Das Dankeschön im Nachhinein]]
+    - [[#fall-gute-beziehungen-oder-anfüttern][Fall: Gute Beziehungen oder „Anfüttern“]]
+    - [[#fall-ein-weihnachtsgeschenk-für-frau-rose][Fall: Ein Weihnachtsgeschenk für Frau Rose]]
+    - [[#fall-experteneinladung-mit-reisekostenübernahme][Fall: Experteneinladung mit Reisekostenübernahme]]
+    - [[#fall-testgeräte][Fall: Testgeräte]]
+    - [[#fall-institutsjubiläum][Fall: Institutsjubiläum]]
+    - [[#fall-angepasste-bestellanforderung][Fall: Angepasste Bestellanforderung]]
+  - [[#modul-abschlusstest][Modul Abschlusstest]]
+    - [[#modulbeschreibung-2][Modulbeschreibung]]
+    - [[#meine-auswahl][Meine Auswahl]]
+    - [[#frage-1][Frage 1]]
+    - [[#frage-2][Frage 2]]
+    - [[#frage-3][Frage 3]]
+    - [[#frage-4][Frage 4]]
+    - [[#frage-5][Frage 5]]
+    - [[#frage-6][Frage 6]]
+    - [[#frage-7][Frage 7]]
+    - [[#frage-8][Frage 8]]
+
+* Links
+
+Main course links.
+
+- https://julearn.fz-juelich.de/course/view.php?id=99 (Deutsch)
+- https://julearn.fz-juelich.de/course/view.php?id=105 (Englisch)
+
+* Definitions
+- Amtsträger
+  - Als Amtsträger werden Personen bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches
+    Amt bekleiden. Dazu gehören Beamte, Richter und Personen im öffentlichen
+    Arbeitsverhältnis.
+- Aufsichtspflicht
+  - Unternehmen müssen über organisatorische Maßnahmen verfügen, um Korruption
+    von vornherein zu verhindern. Die Führungskräfte sind verpflichtet, diese
+    Maßnahmen umzusetzen.
+- Bestechung im Geschäftsverkehr
+  - Bestechung im geschäftlichen Verkehr liegt vor, wenn als Gegenleistung für
+    die unlautere Bevorzugung durch einen Angestellten oder Beauftragten
+    besondere Vorteile gewährt werden. Strafrechtlich entscheidend ist, dass der
+    Vorteil als Gegenleistung für eine unlautere Bevorzugung gedacht ist (sog.
+    Unrechtsabrede) (vgl. § 299 Abs. 2 StGB).
+- Drittvorteile
+  - Drittvorteile sind Zuwendungen, die nicht unmittelbar der Zielperson
+    zugutekommen, aber mittelbar auch für diese von persönlicher Bedeutung sind
+    und somit einen Vorteil darstellen (z.B. die Spende für den Verein, bei dem
+    die Zielperson Vereinsvorsitzender ist oder der Ausbildungsplatz für den
+    Sohn)
+- Garantenstellung
+  - Wer aufgrund seiner beruflichen Aufgabenstellung die Pflicht und zumutbare
+    Möglichkeit hat, strafbares oder ordnungswidriges Verhalten zu verhindern,
+    kann sich schon durch das Unterlassen von Maßnahmen strafbar machen, die die
+    strafbare Handlung verhindert hätten. Solche Pflichten werden
+    Garantenstellung genannt.
+- Korruption
+  - Korruption ist der Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in
+    der Wirtschaft oder eines politischen Mandates zugunsten eines anderen, zur
+    Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten.
+  - Korruption (von lat. corrumpere = verderben, entkräften, entstellen,
+    bestechen) ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in
+    Verwaltung, Wirtschaft oder Politik, um einen materiellen oder immateriellen
+    Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht.
+  - Durch den Missbrauch der anvertrauten Befugnisse oder
+    Gestaltungsmöglichkeiten soll eine Beeinflussung von Entscheidungsträgern
+    durch die Gewährung unzulässiger Vorteile erfolgen.
+- Ordnungswidrigkeit
+  - Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die
+    den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer
+    Geldbuße zulässt.
+- Unlautere Bevorzugung
+  - Unlauter ist jede Bevorzugung, die dem Täter nach dessen Vorstellung als
+    Gegenleistung für die Vorteilsgewährung eine verbesserte
+    Wettbewerbssituation verschafft (sog. Unrechtsabrede). Das kann auch dann
+    zutreffen, wenn das Angebot des Täters gleichwertig oder sogar besser als
+    die Konkurrenzangebote ist, er aufgrund der Vorteilsgewährung aber in jedem
+    Fall mit einer bevorzugten Zusage rechnen kann. Die Ãœblichkeit von
+    Schmiergeldern in bestimmten Branchen und Ländern steht der Unlauterkeit
+    dabei nicht entgegen!
+  - Beispiele für unlautere Bevorzugungen
+    - Informationsvorsprung bei Ausschreibungen
+    - Auftragserteilung trotz höherem Preis / schlechterer Qualität
+    - Bevorzugung trotz gleicher Bedingungen wie Wettbewerber
+    - Bevorzugung bei der Belieferung (Konditionen, Termine, Mengen)
+- Unrechtsabrede
+  - Unrechtsabrede bedeutet, es muss ein Vorteil für eine konkrete Gegenleistung
+    angeboten, versprochen oder gewährt werden.
+- Vorteil
+  - Vorteile sind alle Leistungen, auf die der Empfänger keinen rechtlich
+    begründeten Anspruch hat und die seine wirtschaftliche oder persönliche Lage
+    objektiv verbessern. Es handelt sich um Geldvorteile (z.B. Direktzahlungen)
+    oder sonstige Zuwendungen (z.B. Einladungen, Gutscheine, Geschenke,
+    unentgeltliche Dienstleistungen). Dazu zählen auch Zuwendungen an Dritte,
+    die nicht unmittelbar der Zielperson zugutekommen (z. B. an den Ehepartner
+    der Zielperson), aber auch für diese von Bedeutung sind. Unerlaubt ist ein
+    Vorteil, wenn dessen Annahme gegen das Gesetz oder die Regeln des
+    Forschungszentrums Jülich verstößt.
+    - Beispiele für erlaubte Vorteile
+      - Konditionsvorteile, die mit dem Vertragspartner offiziell vereinbart und
+        dokumentiert werden, sind keine unerlaubten Vorteile
+    - Beispiele für unerlaubte (geldwerte) Vorteile
+      - Tankgutscheine
+      - Einladungen zu luxuriösen Geschäftsessen oder V.I.P. (Sport-)
+        Ereignissen mit Ãœbernahme der Reisekosten
+      - Sonderpreise für die Kontaktperson oder den Entscheidungsträger
+      - Unberechtigte Kredite
+- Vorteilsannahme
+  - Amtsträger oder gleichgestellte Personen, die im Zusammenhang mit der
+    Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordern, sich
+    versprechen lassen oder annehmen, werden wegen Vorteilsannahme (gemäß § 331
+    StGB) mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.
+- Vorteilsgewährung
+  - Wer einem Amtsträger oder einer gleichgestellten Person im Zusammenhang mit
+    der Dienstausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbietet,
+    verspricht oder gewährt, kann wegen Vorteilsgewährung (gemäß § 333 StGB) mit
+    Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe sanktioniert werden.
+* Notes
+** Einstiegsvideo
+
+- Korruption behindert wirtschaftliche Entwicklung und verzerrt den Wettbewerb.
+- Oft reicht schon der kleinste Verdacht der Bestechlichkeit, um dem Ruf des
+  ganzen Unternehmens zu schädigen.
+- In Deutschland sind Einladungen von Geschäftspartnern dann unzulässig, wenn
+  damit Entscheider beeinflusst werden sollen. Korruption ist eine Straftat.
+- Korruption entwickelt sich meist schleichend.
+- Dies bedeutet nicht, dass keine Kugelschreiber oder Essenseinladungen oder
+  Praktikumsplätze angenomen werden dürfen.
+- Im Zweifelsfall an den Vorgesetzten oder das Compliance-Teams des Unternehmens
+  wenden.
+- Grundsätze: Befolgen Sie die Gesetze, gewinnen Sie Ihre Geschäftsbeziehungen
+  aufgrund fairer Qualität, Produkte und Services.
+
+** Modul "Was ich beachten muss"
+*** Modulbeschreibung
+In diesem Modul werden die wesentlichen Grundlagen und Wissensbereiche für das
+Thema Korruptionsprävention dargestellt. Das Modul öffnet in einem neuen Fenster
+und Sie können es im Vollbildmodus ansehen. Am Ende der letzten Seite des Moduls
+(S. 16) können Sie das Fenster einfach schließen. Dann können Sie mit der
+Navigation in das nächste Lernmodul "Fälle aus der Praxis" wechseln. Bitte
+klicken Sie jetzt auf das mit einem Paket gekennzeichnete Symbol Lernpaket: "Was
+ich beachten muss".
+*** Was ist Korruption?
+Eingeführte Definitionen: Korruption.
+
+Folgen von Korruption. Korruption.
+
+- gefährdet die Qualität unserer Produkte, Forschungsprojekte oder
+  Dienstleistungen.
+- erschüttert das Vertrauen der Allgemeinheit in einen fairen Wettbewerb.
+- erschüttert das Vertrauen der Verbraucher in Produktqualität und
+  Preisgestaltung.
+- hemmt Innovation und Fortschritt und gefährdet dadurch die
+  Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und auch des Forschungszentrums Jülich.
+- schreckt Investoren ab und gefährdet dadurch den Wirtschaftsstandort
+  Deutschland.
+
+*** Straftatbestände
+Eingeführte Definitionen: Korruption.
+
+Denken Sie bitte immer daran: Die Tat ist auf beiden Seiten strafbar, aktiv wie
+passiv!
+*** Privatwirtschaft und öffentlicher Sektor
+Korruption in der Privatwirtschaft.
+
+- Eingeführte Definitionen: Keine.
+
+Korruption im öffentlichen Sektor.
+
+- Korruption im öffentlichen Sektor bezieht sich auf Amtsträger und Amtsträger
+  gleichgestellten Personen. Amtsträger sind nicht nur Beamte und Richter,
+  sondern alle Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Auftragsverhältnis
+  stehen oder in sonstiger Form dazu bestellt sind, Aufgaben der öffentlichen
+  Verwaltung wahrzunehmen. Amtsträgern gleichgestellt sind Personen, die im
+  Auftrag einer Behörde oder sonstigen Stelle Aufgaben der öffentlichen
+  Verwaltung wahrnehmen oder förmlich zur Gesetzestreue verpflichtet wurden,
+  z.B. Mitarbeitende von Projektträgern, insbesondere im beliehenen Bereich,
+  Beschäftigte von kommunalen Versorgungs- oder Infrastrukturunternehmen,
+  Kliniken, Verkehrsbetrieben, Mitarbeitende von Sparkassen oder Landesbanken,
+  Prüfingenieure und Schornsteinfeger. Im Einzelfall ist eine einschränkende
+  Präzisierung durch die Rechtsprechung möglich.
+- Bei Amtsträgern ist allein schon das Anbieten oder Zuwenden unerlaubter
+  Vorteile in Zusammenhang mit der Dienstausübung unter Strafe gestellt
+  (Vorteilsgewährung), ebenso wie das Fordern, Versprechen lassen und Annehmen
+  solcher Vorteile (Vorteilsannahme).
+- Auf die Absicht einer unlauteren Bevorzugung kommt es hier nicht an. Soll die
+  Vorteilszuwendung zu einer pflichtwidrigen Bevorzugung verleiten, liegt
+  Bestechung oder Bestechlichkeit vor.
+
+Fallbeispiel.
+
+- Um mit einem Unternehmen ins Geschäft zu kommen, bietet ein
+  Vertriebsmitarbeiter einer Führungskraft dieses Unternehmens eine Stelle für
+  dessen Sohn an. Im Gegenzug verspricht diese Führungskraft, künftig auch
+  bevorzugt die Produkte des Vertriebsmitarbeiters zu berücksichtigen. Dadurch
+  machen sich beide wegen Korruption in der Privatwirtschaft strafbar.
+*** Die böse Absicht – Unrechtsabrede und mehr
+Eingeführte Definitionen: Bestechung im Geschäftsverkehr, Unlautere Bevorzugung,
+Unrechtsabrede, Vorteil, Drittvorteile.
+
+Punkte.
+
+- In der Privatwirtschaft führen Zuwendungen oder Einladungen für sich allein
+  betrachtet noch nicht zu strafbarem Handeln. Strafbare Bestechung im
+  Geschäftsverkehr setzt die Absicht auf eine unlautere Bevorzugung voraus (sog.
+  Unrechtsabrede). Ausnahme: Amtsträger!
+- Aus einem unerlaubten Vorteil wird in der Praxis häufig bereits auf die
+  unlautere Bevorzugung geschlossen („Warum denn sonst?“).
+- Drittvorteile, die zugleich auch für die Zielperson persönlich einen Vorteil
+  darstellen, können ausreichen (z.B. das Stipendium für das Kind).
+- Beachte: Wer die Compliance-Regeln einhält, schützt sich vor
+  Missverständnissen.
+- Ein Vorteil ist jede Besserstellung, auf die kein Anspruch besteht.
+
+Fallbeispiel.
+
+- Ein Unternehmer erhofft sich städtische Fördermittel und tätigt eine Spende an
+  den örtlichen Fußballverein, bei dem der Bürgermeister Vereinsvorsitzender
+  ist. Der Unternehmer macht sich dadurch wegen Bestechung strafbar. Denn der
+  Bürgermeister profitiert mittelbar auch selbst von diesem Drittvorteil.
+  Außerdem ist bei ihm als Amtsträger allein schon das Anbieten oder Zuwenden
+  unerlaubter Vorteile in Zusammenhang mit der Dienstausübung unter Strafe
+  gestellt.
+*** Gibt es Amtsträger oder gleichgestellte Personen im FZJ oder bei unseren Geschäftspartnern?
+Eingeführte Definitionen: Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung.
+
+Punkte.
+
+- Bei Amtsdelikten genügt der unerlaubte Vorteil!
+- Die Korruptionsstraftatbestände für Amtsträger gelten nicht nur für Beamte
+  oder Angestellte einer Behörde, sondern auch für gleichgestellte Personen.
+
+Vorsicht bei Amtsträgern.
+
+- Hier können unerlaubte Vorteile allein schon im Zusammenhang mit der
+  Dienstausübung als Vorteilsannahme oder Vorteilsgewährung strafbar sein,
+  selbst wenn Sie den Empfänger überhaupt nicht zu einer unlauteren Bevorzugung
+  veranlassen wollten.
+- Aufgrund der Risiken sollten Sie sicherheitshalber auch von einem weiten
+  Begriff bei Amtsträgern „gleichgestellten Personen“ ausgehen.
+- Bei Amtsträgern und gleichgestellten Personen können deshalb Zuwendungen, die
+  nicht mehr „sozialadäquat“ sind, bereits strafbar sein. Hier gilt eine Grenze
+  von 25 Euro.
+- Die Grenzen für Geschenke und Zuwendungen können durch entsprechende
+  Regelungen des Dienstherrn festgelegt oder auch im Einzelfall genehmigt
+  werden.
+
+Risiken im Umgang mit Amtsträgern vermeiden.
+
+- Halten Sie immer die Compliance- bzw. Dienstregeln des Empfängers ein und
+  fragen Sie bei Bedarf nach.
+- Falls Sie einen Amtsträger einladen und dessen Compliance- bzw. Dienstregeln
+  nicht kennen, weisen Sie darauf hin, dass Sie davon ausgehen, dass die Regeln
+  des Dienstherrn eingehalten werden.
+- Richten Sie Einladungen immer an die Dienststelle oder das Unternehmen, nicht
+  an die jeweilige Person.
+*** Pflichtverletzung als Ordnungswidrigkeit
+Eingeführte Definitionen: Ordnungswidrigkeit, Aufsichtspflicht.
+
+Punkte.
+
+- Korruption ist nicht nur eine Straftat, sondern kann zusätzlich auch als
+  Ordnungswidrigkeit gegen das Unternehmen, also auch gegen das
+  Forschungszentrum Jülich geahndet werden, wenn eine Verletzung von
+  Aufsichtspflichten vorliegt. In einem solchen Fall der Verletzung von
+  Aufsichtspflichten können sowohl gegen Führungskräfte als auch gegen
+  Unternehmen Geldbußen bis zu 10 Mio. Euro verhängt werden. Außerdem droht der
+  Verlust aller Einnahmen aus dem Geschäft, das mit der Korruption in
+  Zusammenhang steht (Gewinnabschöpfung).
+- Besonders wichtig zu wissen ist, dass aufgrund der Regelungen im
+  Ordnungswidrigkeitenrecht die Möglichkeit besteht, harte Sanktionen zu
+  verhängen.
+
+Harte Sanktionen:
+
+- gegen das Unternehmen selbst und
+- gegen Führungskräfte sowie Personen, die im Unternehmen mit Aufsichts- oder
+  Organisationspflichten zur Verhinderung von Korruption betraut sind – auch
+  wenn sie nicht unmittelbar tatbeteiligt sind.
+*** Schadensersatz und andere Konsequenzen
+Eingeführte Definitionen: Keine.
+
+Punkte.
+
+- Schon ein ernsthafter Korruptionsverdacht schadet unserem Unternehmen. Auch
+  die Öffentlichkeit reagiert zunehmend empfindlich bereits auf den Anschein von
+  Unregelmäßigkeiten.
+- Mitarbeitende und Führungskräfte, die an Korruptionshandlungen beteiligt waren
+  oder diese pflichtwidrig nicht verhindert haben, riskieren es, neben Strafen
+  und Bußgeldern persönlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden.
+  Das gilt auch für Kosten der internen Ermittlungen und Aufarbeitung des
+  Sachverhaltes. Darüber hinaus müssen sie mit Kündigung rechnen. Wenn das
+  Forschungszentrum Jülich in einen Korruptionsfall verwickelt wird, drohen
+  weitere gravierende Konsequenzen wie Auftragssperren oder
+  Schadensersatzforderungen.
+
+Für alle Mitarbeitenden des Forschungszentrums Jülich gilt.
+
+- Korruptionsprävention ist wegen der gravierenden Folgen, die Korruption für
+  unser Unternehmen haben kann, eine wesentliche und dauerhafte Aufgabe.
+- Helfen Sie durch Aufmerksamkeit und ein jederzeit transparentes Handeln mit,
+  Schaden von unserem Unternehmen abzuwenden, z.B. bei Auftragsvergaben oder
+  Interessenskonflikten.
+- Im Zweifel wenden Sie sich an Compliance.
+*** Korruption im Ausland
+Eingeführte Definitionen: Garantenstellung.
+
+Punkte.
+
+- Wir gewähren keine Vorteile und sind auch nicht für Vorteile empfänglich. Wir
+  halten uns grundsätzlich an unsere Regeln zur Annahme von Zuwendungen und
+  Einladungen.
+- Korruption ist auch dann strafbar, wenn sie von Deutschen im Ausland begangen wird.
+
+Bei Auslandskorruption macht sich nach deutschem Recht strafbar,
+
+- wer in- oder ausländische Amtsträger besticht.
+- wer im Geschäftsverkehr besticht, wenn diese Tat auch nach dem nationalen
+  Recht vor Ort strafbar ist.
+- wer als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in Deutschland (bei Garantenstellung)
+  die Tat im Ausland veranlasst, geduldet oder pflichtwidrig nicht verhindert
+  hat und dadurch ein Tatort in Deutschland vorliegt.
+
+Ferner droht auch eine ausländische Strafverfolgung nach
+
+- dem nationalen Recht am Tatort und
+- international geltenden Strafgesetzen wie dem sog. „UK Bribery Act“ und dem
+  „US Foreign Corrupt Practices Act“ (FCPA).
+- Die Bestechung ausländischer Amtsträger kann von US-Behörden verfolgt werden,
+  wenn US-Interessen berührt sind. Zudem verlangt der FCPA unter Strafandrohung,
+  dass Unternehmen bestimmte Aufsichts- und Sorgfaltspflichten erhalten müssen.
+- Der UK Bribery Act stellt die Bestechung von in- und ausländischen Amtsträgern
+  wie auch die Bestechung im Geschäftsverkehr unter Strafe. Er verpflichtet
+  Unternehmen zur Korruptionsprävention und kann auch dann angewendet werden,
+  wenn der eigentliche Tatort nicht in Großbritannien liegt.
+*** Wo Sie ganz persönlich gefordert sind
+Eingeführte Definitionen: Keine.
+
+Punkte.
+
+- Seien Sie besonders vorsichtig im Umgang mit Amtsträgern oder gleichgestellten
+  Personen!
+- Lassen Sie sich nie auf das Argument ein, dass beim Entscheider persönliche
+  Zuwendungen, Geschenke oder Einladungen üblich seien!
+- Wehren Sie jeden Versuch einer unlauteren Einflussnahme auf Ihre Entscheidung
+  sofort und eindeutig ab!
+- Vermischen Sie private Interessen nicht mit beruflichen Belangen!
+- Widerstehen Sie selbst allen Versuchungen, im Wettbewerb oder bei
+  Entscheidungen anderer durch unlautere Mittel „nachzuhelfen“!
+- Decken Sie Fehlverhalten anderer nicht aus falsch verstandener Kollegialität!
+- Treten Sie Nachlässigkeiten rechtzeitig entgegen, damit aus kleinen Fehlern
+  keine großen werden!
+- Schalten Sie in Zweifelsfällen Compliance ein!
+*** Interessenkonflikte
+Eingeführte Definitionen: Keine.
+
+Punkte.
+
+- Bei einem Interessenkonflikt besteht das Risiko, dass Mitarbeitende ihre
+  berufliche Position bzw. Verantwortung nutzen, um eigene oder Drittinteressen
+  zu verfolgen.
+- Persönliche Interessen müssen nicht unbedingt materieller oder finanzieller
+  Art sein. Es kann hierbei auch um das Streben nach Anerkennung oder den Wunsch
+  gehen, Familienmitglieder oder Freunde zu unterstützen.
+- Interessenkonflikte können Ihr berufliches Urteilsvermögen beeinflussen,
+  Abhängigkeiten begründen und so Ihnen und unserem Unternehmen schaden.
+
+Beherzigen Sie daher bitte unbedingt folgende Tipps:
+
+- Machen Sie sich potentielle Interessenkonflikte bewusst.
+- Entscheidend ist nicht, wie Sie selbst oder Ihr Vertragspartner eine Situation
+  beurteilen, sondern wie Dritte Ihr Verhalten wahrnehmen.
+- Schon der Anschein eines Interessenkonfliktes kann Ihrem Ansehen und dem
+  Ansehen des Forschungszentrums Jülich schaden.
+- Trennen Sie daher strikt Berufliches und Privates.
+- Legen Sie bestehende Interessenkonflikte offen (Transparenz)!
+- Schaffen Sie von vornherein klare Verhältnisse!
+
+Beispiele für Interessenkonflikte
+
+- Auftragsvergabe an Verwandte
+- Stille Beteiligung an Geschäftspartnern
+*** Geschenke und Zuwendungen
+Eingeführte Definitionen: Keine.
+
+Punkte.
+
+- [...] wie verhalten Sie sich richtig, wenn Ihnen ein Geschäftspartner ein
+  Geschenk anbietet?
+- Und dürfen Sie überhaupt noch jemanden zum Essen einladen? Die Antwort hängt
+  von verschiedenen Faktoren ab.
+
+Beispiele unentgeltlicher Zuwendungen.
+
+unentgeltlicher Zuwendungen
+Beispiele:
+
+- Geschenke,
+- Geschenke in verkleideter Form (z. B. Lotterien, Preisrätsel, Tombolas),
+- Drittvorteile wie z.B. Auftrag an eine Firma, an der man selbst beteiligt ist,
+  oder Auftrag an eine Firma eines Familienmitglieds,
+- Einstellung von Verwandten,
+- Einladungen zu Fach- , Repräsentations- oder Unterhaltungsveranstaltungen,
+- Ãœbernahme von Reise- und Ãœbernachtungskosten,
+- Bewirtungen und Geschäftsessen,
+- Vergünstigungen bei Privatgeschäften, wie zinsgünstige Darlehen, Vermittlung
+  von Einkaufsmöglichkeiten zu Vorzugspreisen,
+- Spenden und Sponsoring-Aktivitäten, die auch für den Mitarbeitenden des
+  Geschäftspartners eine persönliche Bedeutung haben.
+*** Was Sie vermeiden sollten – Grenzlinien
+
+Punkte.
+
+- [...] Bei guten Beziehungen können sich Privates und Geschäftliches berühren,
+  etwa bei Einladungen zu Veranstaltungen und Geschenken.
+- Berücksichtigen Sie bitte in solchen Fällen, dass es bei der Entscheidung, ob eine Zuwendung angemessen ist, nicht auf Ihre eigene Wahrnehmung ankommt, sondern darauf, wie Dritte Ihr Verhalten bewerten können.
+*** Die zehn goldenen Regeln für den Umgang mit persönlichen Zuwendungen
+1. Beachten Sie Wertgrenzen und Angemessenheit. Achten Sie auf die Wertgrenze
+   von 25 Euro (aus Empfängersicht) bei der Annahme einer Einladung oder eines
+   Geschenks. Geschenke zu Geburtstagen, Ausständen oder sonstigen Anlässen
+   dürfen nicht über die Kostenstelle beschafft werden.
+2. Vermeiden Sie häufige Wiederholung oder Regelmäßigkeit ... sonst besteht die
+   Gefahr von Sonderbeziehungen, die zu Gewöhnung, Abhängigkeit und
+   Interessenkonflikten führen können („Anfüttern“).
+3. Nehmen Sie keine Geschenke und Einladungen unter Ihrer Privatadresse an. Die
+   Beziehungspflege soll dem Interesse des Forschungszentrums Jülich dienen.
+4. Vermeiden Sie die Annahme von Geschenken und Einladungen im zeitlichen
+   Zusammenhang mit Vertrags-, Vergabe- oder anderen dienstlichen
+   Entscheidungen. Sonst läge die Vermutung nahe, dass eine Bevorzugung im
+   geschäftlichen Verkehr erreicht werden soll, was zu einer strafbaren Handlung
+   führen kann (Unrechtsabrede).
+5. Fordern und versprechen Sie niemals Vorteile. Wer auf persönliche Forderungen
+   oder Versprechungen im dienstlichen Zusammenhang reagiert, verhält sich immer
+   pflichtwidrig.Wer auf persönliche Forderungen oder Versprechungen im
+   dienstlichen Zusammenhang reagiert, verhält sich immer pflichtwidrig.
+6. Nehmen Sie niemals Geldgeschenke an. Geldzuwendungen entsprechen nicht der
+   Höflichkeit, sondern einer Leistungs- Gegenleistungsbeziehung.
+7. Beachten Sie bei Amtsträgern und gleichgestellten Personen immer die Regeln
+   des Dienstherrn. Schon aus Respekt vor der Stellung des Gegenübers sollten
+   Sie bei Amtsträgern oder gleichgestellten Personen deren interne Regeln
+   kennen und beachten. Transparenz und Nachvollziehbarkeit in unserem
+   Unternehmen beugen Fehlentwicklungen und Missverständnissen vor.
+8. Einladung zu Geschäftsessen in angemessenen Umfang Bei Geschäftsessen gibt es
+   besonders große Differenzierungsmöglichkeiten je nach Anlass und Position der
+   Teilnehmer. Hier gilt die Angemessenheit als allgemeiner Grundsatz. Liegt der
+   Wert einer Einladung unter 25 Euro und erfolgt diese nicht in Erwartung einer
+   unzulässigen Gegenleistung oder sonstigen Bevorzugung, so ist die Annahme
+   zulässig und es muss lediglich der Vorgesetzte informiert werden. In allen
+   anderen Fällen ist die Genehmigung von Compliance einzuholen.
+9. Nehmen Sie Einladungen zu Veranstaltungen nur dann an, wenn der Anlass
+   geschäftsbezogen ist. Die geschäftliche Veranlassung kann auch bei
+   kulturellen Veranstaltungen im Vordergrund stehen, z. B. zur Vorbereitung
+   geschäftlicher Kontaktaufnahme oder zur Erörterung genereller Fragen. Aber
+   Achtung: Ohne Gastgeber gibt es keine Beziehungspflege. Die Teilnahme an
+   solchen Veranstaltungen ist nur nach vorheriger Freigabe durch Compliance
+   erlaubt.
+10. Alle Kosten für Geschenke und Einladungen erfassen. Dies ist für
+    Rechnungslegung, Steuerung und Kontrolle und aus Steuergründen notwendig.
+*** Geschenke und Zuwendungen im Einzelfall: Tipps und Verhaltensregeln
+- Lotterien und Tombolas. Vorsicht bei der Teilnahme an Lotterien und Tombolas,
+  die von Geschäftspartnern ausgerichtet werden. Bei der Annahme eines Gewinns
+  kann es sich um einen unzulässigen Vorteil handeln.
+- Messekarten. Die Annahme vergünstigter oder kostenloser Messekarten
+  einschließlich des Abrufes aus entsprechenden Kontingenten bedarf unabhängig
+  vom Verkehrswert einer Genehmigung.
+- Privatgeschenke. Geschenke aus privatem Anlass ohne Bezug zu Ihrer
+  dienstlichen Tätigkeit unterliegen keinen Compliance-Regeln. Aber Vorsicht,
+  wenn zum Geber geschäftliche oder dienstliche Beziehungen bestehen.
+- Testgeräte. Überlassene Testgeräte können als unzulässige Vorteile bewertet
+  werden, insbesondere wenn keine Rückgabe erfolgt. Daher ist der Einsatz von
+  Testgeräten mit Zulieferern immer vertraglich genau zu regeln und muss
+  genehmigt werden.
+- Hochwertige Gastgeschenk im Ausland. In bestimmten Kulturkreisen sind
+  hochwertige Gastgeschenke durchaus üblich; eine Ablehnung könnte als Affront
+  angesehen werden könnte. Deshalb in solchen Fällen Compliance informieren, um
+  eine Entscheidung im Einzelfall herbeizuführen.
+- Vergünstigungen und Rabatte bei Waren oder Dienstleistungen. Vergünstigungen
+  und Rabatte dürfen von den Beschäftigten grundsätzlich nicht angenommen
+  werden. Ausnahmen kann es nur geben, wenn ein Interessenskonflikt beim
+  annehmenden Beschäftigten und damit eine Gefahr der Beeinflussung
+  ausgeschlossen ist, zu dem Rabattgewährenden kein dienstlicher Kontakt besteht
+  und die Konditionen allen Mitarbeitenden zur Verfügung stehen. Im Zweifel
+  wenden Sie sich an Compliance.
+*** Für alle Beschäftigten des Forschungszentrums Jülich gilt
+- Vermeiden Sie immer den Anschein von Empfänglichkeit.
+- Nehmen Sie niemals Geldzuwendungen an.
+- Orientieren Sie sich bei Sachzuwendungen an den nachfolgenden Wertgrenzen.
+  - Zuwendungen mit einem Gesamtwert von bis zu 6 Euro (z.B. Reklameartikel
+    einfacher Art wie Kugelschreiber, Tassen etc.) dürfen Sie annehmen.
+  - Zuwendungen im Gesamtwert von über 6 Euro bis 25 Euro dürfen Sie annehmen;
+    diese sind jedoch dem/der Vorgesetzten anzuzeigen.
+  - Zuwendungen über 25 Euro dürfen Sie grundsätzlich nicht annehmen. Im
+    Einzelfall können Sie einen Antrag auf Genehmigung bei Ihrem/r Vorgesetzten
+    sowie Compliance stellen.
+*** So handeln Sie immer richtig
+- Achten Sie auf angemessene Distanz zu Ihren Geschäftspartnern. So bewahren Sie
+  sich Ihre Unabhängigkeit.
+- Vermischen Sie niemals Privates und Berufliches.
+- Weisen Sie jeden Versuch einer Einflussnahme zurück und informieren Sie
+  Compliance.
+- Gehen Sie aufmerksam mit Unregelmäßigkeiten um, damit aus kleinen Fehlern
+  keine großen werden.
+- Wenn Sie das Gefühl haben, Sie könnten etwas falsch gemacht haben, fragen Sie
+  Compliance. Dort hilft man Ihnen gerne.
+
+** Modul "Fälle aus der Praxis"
+*** Modulbeschreibung
+Dieses Modul enthält verschiedene Fallbeispiele und Übungen mit dem Ziel, die
+Inhalte in den Arbeitsalltag transferieren und rechtssicher agieren zu können.
+Das Modul öffnet in einem neuen Fenster und Sie können es im Vollbildmodus
+ansehen. Am Ende der letzten Seite des Moduls (S. 8) können Sie das Fenster
+einfach schließen. Danach wird Ihnen der Abschlusstest freigeschaltet. Sie
+können dann mit der Navigation direkt in das Modul des Abschlusstests wechseln.
+Bitte klicken Sie jetzt auf das mit einem Paket gekennzeichnete Symbol
+Lernpaket: "Fälle aus der Praxis".
+*** Fall: Der hochrangige Behördenvertreter
+- Vertriebsmitarbeiter Herr Fuchs hat gleich einen wichtigen Termin mit dem Sachgebietsleiter einer Behörde Herrn T.
+- Herr T. ist Entscheidungsträger für die Vergabe von Aufträgen. Herr Fuchs und Herr T. werden sich schnell einig.
+- Am Ende des Gesprächs überreicht Herr Fuchs Herrn T. aus Dankbarkeit noch einige Geschenke (Wert ca. 100 Euro), u.a. ein Ticket für die Teilnahme an einer von seinem Institut durchgeführten Fachveranstaltung, die für Herrn T. interessant sein dürfte.
+- Zurück im Büro trifft Herr Fuchs auf seine Kollegin Frau Rose, die gerade das traditionelle Sommerfest mit kulinarischem Buffet und Musik plant. Spontan bittet er Frau Rose, auch Herrn T. eine Einladung zum Sommerfest zu schicken.
+- Auf dem Weg zu seinem Büro fällt Herrn Fuchs ein, am besten gleich noch mal bei Herrn T. anzurufen und dessen Privatadresse zu erfragen. Dann sei sichergestellt, dass dieser auch künftige Einladungen zum traditionellen Sommerfest zuverlässig erhalten werde.
+
+Haben sich Herr Fuchs und Herr T.  richtig verhalten?
+
+- Herr Fuchs hätte Herrn T. fragen müssen, ob dieser derartige Geschenke und Einladungen zum traditionellen Sommerfest im Sinne der Dienstvorschriften seines Hauses annehmen darf. Hinzu kommt, dass Kontakte über die Privatadresse immer zu vermeiden sind.
+*** Fall: Das Dankeschön im Nachhinein
+- Vertriebsmitarbeiter Kai Eber spricht auf einer Fachmesse den Referenten
+  Peters an, der für ein großes Unternehmen arbeitet, mit dem er sehr gerne ins
+  Geschäft kommen würde.
+- Als er während des Gespräches beiläufig vom Referenten erfährt, dass dessen
+  Tochter gerade eine bezahlte Trainee-Stelle suche, bietet Kai Eber sofort
+  seine Hilfe an und erklärt, dass sich da in seiner Firma ganz bestimmt was
+  machen lasse.
+- Der erfreute Referent verspricht im Gegenzug, dass sein Unternehmen künftig
+  auch Produkte des Vertriebsmitarbeiters berücksichtigen werde. Schließlich
+  wisse er ja, dass diese gut seien. Ferner gestalte er gerade selbst sein
+  Privatbüro um. Der Vertriebsmitarbeiter habe doch mit Sicherheit noch
+  Musterprodukte?
+
+Wie bewerten Sie die Situation?
+
+- Dass der Referent sich in seinem Unternehmen für die Produkte des
+  Vertriebsmitarbeiters einsetzen will als Gegenleistung für die Stelle der
+  Tochter, ist strafbar.
+  - So ist es, diese Aussage ist richtig. Die Entscheidung für ein Produkt
+    desjenigen Anbieters, der einen Vorteil versprochen hat, stellt eine
+    unlautere Bevorzugung dieses Anbieters dar, selbst wenn das Produkt genauso
+    gut ist wie die Produkte anderer Anbieter. Entscheidungen im Geschäftsleben
+    sollen nach professionellen Gesichtspunkten getroffen werden, unabhängig von
+    persönlichen Vorteilen für beteiligte Angestellte.
+- Der Referent hat sich strafbar gemacht, weil er durch die Abmachung einen
+  unerlaubten Vorteil erlangt, der sein geschäftliches Verhalten beeinflusst.
+  - Ja, diese Aussage ist richtig. Die Tatsache, dass ein unerlaubter
+    Drittvorteil und/oder direkter Vorteil für ihn (Musterprodukte) das
+    Geschäftsverhalten des Referenten beeinflusst, ist ganz offensichtlich, weil
+    er sich im Gegenzug in seinem Konzern für die Produkte des
+    Vertriebsmitarbeiters einsetzen will. Dies wiederum gilt als unlautere
+    Bevorzugung und ist strafbar.
+- Schon durch sein Versprechen, der Tochter des Referenten eine Stelle zu
+  besorgen, hat der Vertriebsmitarbeiter sich strafbar gemacht, weil dies mit
+  der Absicht geschieht, mit dessen Unternehmen ins Geschäft zu kommen.
+  - Das stimmt, diese Aussage ist richtig. Bereits das Fordern oder Versprechen
+    von Vorteilen, um dadurch einen unlauteren Vorteil im geschäftlichen Verkehr
+    zu erlangen, ist vollendete Bestechlichkeit bzw. Bestechung
+*** Fall: Gute Beziehungen oder „Anfüttern“
+- Herr Engel ist neuer Mitarbeiter einer Bundesgesellschaft, die Aufgaben
+  öffentlicher Verwaltung wahrnimmt. Da er für den Einkauf komplexer
+  Technologiekomponenten zuständig sein wird, besucht er zur Einarbeitung die
+  Hausmesse eines Lieferanten. Daraus entwickelt sich eine überaus interessante
+  Geschäftsbeziehung. Doch sehen Sie selbst...
+- Ein erstes Dankeschön. Als Dankeschön für die Teilnahme an der Hausmesse
+  schickt ihm der Lieferant eine Flasche Wein ins Büro (Wert ca. 10 Euro).
+  Angebote anderer Anbieter werden aufgrund der langjährigen und zuverlässigen
+  Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten nicht berücksichtigt oder aufgrund
+  vorhandener "Alleinstellungsmerkmale" des Lieferanten nicht eingeholt.
+- Im Folgejahr. Im Folgejahr findet die Hausmesse nicht statt. Zur Pflege der
+  Kundenbeziehung lädt der Lieferant Herrn Engel aber in die VIP-Lounge eines
+  Fußball-Bundesligavereins ein. Der Lieferant ist dort Mitglied und erhält die
+  Tickets zu Sonderkonditionen für 20 Euro. Der Gesamtwert des Pakets incl.
+  VIP-Parkplatz, Catering, Sitzplatz auf der Haupttribüne und Fanartikel beträgt
+  ungefähr 100 Euro. Herr Engel nimmt an.
+- Die Geschäftsbeziehung nimmt ihren Lauf. Wiederum ein Jahr später wird die
+  Hausmesse anders gestaltet. Herr Engel nimmt ohne Kenntnis seines Vorgesetzten
+  eine Einladung für sich und seine Partnerin in ein Luxushotel an. Nach zwei
+  einstündigen Fachvorträgen stehen u.a. eine Weinverkostung, ein
+  Gourmet-Abendessen und eine Schiffstour mit einem bekannten Comedian auf dem
+  Programm.
+- Kurze Zeit später. Kurze Zeit später werden gegen den Lieferanten Ermittlungen
+  wegen Bestechung eingeleitet. Auch die Bundesgesellschaft gerät als wichtiger
+  Kunde ins Visier der Staatsanwaltschaft. Herr Engel hatte zu keinem Zeitpunkt
+  die Compliance-Abteilung informiert oder um Prüfung gebeten.
+
+Wie hätte sich Herr Engel verhalten sollen?
+
+- Herr Engel hätte die Einladung zur zweiten Hausmesse wegen Tagungsort und
+  Beiprogramm nur nach Abstimmung mit Compliance annehmen dürfen.
+  - Rahmenprogramm im Vordergrund. Ferner fragt sich, ob die Kosten noch
+    angemessen sind. Das muss von Compliance beurteilt werden, nicht vom
+    Eingeladenen selbst.
+- Herr Engel hätte die Einladung in die VIP-Lounge mit Compliance abstimmen
+  müssen.
+  - So ist es: Die Einladung ist grenzwertig (Kosten, Eventcharakter). Also:
+    Annahme nur nach Prüfung und Genehmigung durch Compliance, andernfalls droht
+    Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme.
+- Da Herr Engel keine Konkurrenzangebote einholt, hätte er die Flasche Wein des
+  ausgewählten Lieferanten nicht annehmen dürfen. So entsteht
+  Korruptionsverdacht.
+  - Nein, so streng muss man nicht sein. Herr Engel kann gut begründen, warum er
+    weiterhin den Lieferanten beauftragt. So besteht kein Verdacht, dass die
+    Flasche Wein für einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil sorgen sollte.
+    Ein Geschenk im Wert von 10 € führt auch nicht zu einem Interessenkonflikt.
+- Die Übernachtungs- und Eventkosten für die Partnerin hätte sich Herr Engel bei
+  der zweiten Hausmesse keinesfalls vom Lieferanten bezahlen lassen dürfen.
+  - Sie liegen mit Ihrer Einschätzung richtig: Bei der Einladung der Partnerin
+    handelt es sich um eine Zuwendung, die mit geschäftlichen Zielsetzungen
+    nicht begründet werden kann. Hier erhält Herr Engel einen persönlichen
+    Vorteil. Herr Engel hätte schon das Angebot einer Kostenübernahme für seine
+    Partnerin ablehnen und Compliance informieren müssen.
+*** Fall: Ein Weihnachtsgeschenk für Frau Rose
+- In der Adventszeit erscheint der Vertriebsmitarbeiter eines Lieferanten, Herr
+  Prinz, und überreicht Frau Rose als Dank für die gute Zusammenarbeit eine
+  Geschenkbox mit einer Grußkarte, Wand- und Tischkalender, Kaffeetasse mit
+  Firmenlogo und drei Kugelschreibern. Darf Frau Rose die Geschenkbox annehmen?
+
+Darf Frau Rose die Geschenkbox annehmen?
+
+- Frau Rose prüft, ob der Wert der Geschenkbox eine Annahme zulässt. Im Zweifel
+  erkundigt sie sich bei Compliance.
+  - Das ist korrekt. Frau Rose verhält sich genau richtig. Bei allen Geschenken
+    sind unabhängig vom Anlass Wertgrenzen zu beachten. Im Zweifel hilft
+    Compliance gerne weiter.
+*** Fall: Experteneinladung mit Reisekostenübernahme
+- Einer Ihrer Kollegen aus der Entwicklungsabteilung wird von einem
+  Industrieunternehmen, mit dem die Entwicklung gut zusammenarbeitet, auf eine
+  2-tägige kostenlose Fachveranstaltung mit Experten eingeladen. Das
+  Industrieunternehmen unterstützt die Veranstaltung finanziell, wird im
+  Programm als Sponsor genannt und stellt dort in einem Workshop seine Produkte
+  vor.
+- Im Begleitschreiben erklärt der Vertreter des Industrieunternehmens, er würde
+  sich freuen, wenn Ihr Kollege mit seinen Erfahrungen zum Gelingen des
+  Workshops beitragen könne. Ihr Kollege fragt Sie um Rat.
+- Unterhaltungsprogramm. Als Abendprogramm der Fachveranstaltung ist ein
+  Get-Together mit Musik, Zauberer und Bewirtung vorgesehen.
+- Reisekosten. Das Industrieunternehmen würde gerne die Reisekosten für Ihren
+  Kollegen übernehmen.
+- Begleitperson. Ihr Kollege hat die Möglichkeit, seine Frau oder eine andere
+  Begleitperson auf Kosten des Industrieunternehmens zur Veranstaltung
+  mitzunehmen.
+
+Welchen Rat würden Sie Ihrem Kollegen geben?
+
+- Wenn Ihr Kollege eine Begleitung mitnimmt, kann er das auf eigene Kosten tun.
+  Die nächste Einladung sollte dann aber ein anderer Kollege wahrnehmen.
+  - Das stimmt. Wenn Bedenken bestünden, dass Ihr Kollege sich von seiner
+    Begleitung vom Fachinhalt ablenken lässt, wäre er dort sowieso fehl am
+    Platz. Für sein Privatleben muss er aber selbst aufkommen, weil die
+    Teilnahme seiner Begleitung in diesem Fall nicht im Unternehmensinteresse
+    liegt.
+- Ihr Kollege soll an der Fachveranstaltung teilnehmen und – weil die
+  Zusammenarbeit mit dem Industrieunternehmen gut ist – auch am Workshop.
+  - Ja, das ist richtig. Auf der Veranstaltung lernt Ihr Kollege Neues, wird
+    motiviert und erhält Kontakte. Der Unterhaltungsteil gehört dazu.
+    Grundsätzlich gibt es auch keine Bedenken gegen eine Teilnahme am Workshop.
+    Ihr Kollege sollte dort aber nicht praktisch als Firmenvertreter des
+    Industrieunternehmens auftreten.
+- Die Reisekosten für Ihren Kollegen soll Ihr Unternehmen übernehmen. Die Kosten
+  der Fach- und der Abendveranstaltung kann gerne das Industrieunternehmen
+  tragen.
+  - So geht es. Wenn die Teilnahme im Firmeninteresse liegt, sollte die Firma
+    die Reisekosten übernehmen. So kann es nicht zu Fehlinterpretationen kommen.
+    Die Kosten der Fach- und Abendveranstaltung dürfen gerne die anderen tragen,
+    die an der Veranstaltung verdienen und dort ihre Produkte vorstellen.
+*** Fall: Testgeräte
+- Ein Lieferant beliefert Ihr Unternehmen schon seit Jahren mit Geräten für den
+  Bürobedarf. Damit die Mitarbeitenden Ihrer Abteilung, die für den Einkauf
+  zuständig sind, die Vorzüge seiner Produkte richtig bewerten können, stellt er
+  der Abteilung testweise Geräte in einer Zahl zur Verfügung, dass einzelne
+  Mitarbeitende sich auch Geräte mit nach Hause nehmen können.
+- Auf eine Abholung der Geräte nach Testende wird aus Vereinfachungsgründen
+  verzichtet, weil die Geräte dann gebraucht ohnedies nicht mehr verkauft werden
+  können.
+
+Wie würden Sie als Leiter der Einkaufsabteilung entscheiden? Bitte notieren Sie
+zunächst für sich in dem freien Textfeld, welche Gedanken Ihnen durch den Kopf
+gehen und zu welchem Ergebnis Sie kommen. Und vergleichen Sie anschließend Ihre
+Lösung mit unserer.
+
+Meine Antwort.
+
+- Testgeräte müssen allen befugten Mitarbeitern im gleichn Umfang zur Verfügung stehen.
+- Testgeräte dürfen nicht in den privaten Gebrauch übergehen.
+- (Unsicher) Gebrauchte Testgeräte müssen zurückgegeben werden.
+
+Musterlösung: Hier geht es um verdeckte Zuwendungen für das Institut und
+persönlich für die Mitarbeitenden, die Testgeräte zu Hause nutzen. Selbst die
+Erleichterung im Büro durch Geräte, die möglicherweise nicht angeschafft worden
+wären, kann als persönlicher Vorteil gelten. Das Ergebnis ist kaum tragbar: Der
+Lieferant wird mit „Heimvorteil“ gesetzt und die fachliche Unabhängigkeit des
+Einkaufs in Frage gestellt. Beeinträchtigungen der professionellen
+Unabhängigkeit können eben nicht nur mit Geschenken und direkten persönlichen
+Vorteilen sondern auch mit anderen Zuwendungsformen verbunden sein: Deshalb
+regeln Sie den Einsatz und die Abholung von Testgeräten bitte im Vorhinein.
+*** Fall: Institutsjubiläum
+- Ein Institut des Forschungszentrums Jülich feiert sein 25-jähriges Bestehen.
+  Zu der Feier sind zahlreiche interne wie auch externe Gäste eingeladen. Das
+  Institut hat Modelle erstellt, die den Geschäftspartnern – versehen mit dem
+  eigenen FZJ-Logo und der Inschrift "Als Dank für gute Zusammenarbeit" –
+  überreicht werden sollen. Es kommen Bedenken wegen der hohen
+  Herstellungskosten der handgefertigten Einzelmodelle und eine mögliche
+  Strafbarkeit wegen Vorteilsgewährung auf.
+- "Gefällt unseren Geschäftspartnern solch ein Geschenk? Es hat ja keinen
+  direkten Nutzen."
+- „Sind die Modelle angemessen oder zu teuer?“
+- „Wer kann mir eine verlässliche Auskunft geben?“
+- „Dürfen Amtsträger das Präsent annehmen? Diese müssen strenge Regeln
+  beachten!"
+
+Welches Verhalten ist richtig?
+
+- Das Geschenk hat wegen seiner repräsentativen Zielsetzung keinen persönlichen
+  Nutz-wert, so dass keine persönliche Zuwendung vorliegt.
+  - Ein richtiger Gedankengang. Repräsentationsgeschenke an Behördenvertreter
+    sind keine persönlichen Zuwendungen. Man erwartet, dass diese im Unternehmen
+    ausgestellt oder verwahrt werden. Im Einzelfall kann die Grenze fließend
+    sein. Hier ist die Abgrenzung wegen Firmenlogo und Inschrift aber klar.
+- Normale Wertgrenzen passen nicht für Repräsentationsgeschenke, da sie Respekt
+  vor dem Amt ausdrücken und dies nicht als Vorteilsgewährung oder -annahme
+  gilt.
+  - Da liegen Sie richtig. Die üblichen Wertgrenzen für Geschenke zielen auf
+    eine Person ab, um persönliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Das gilt
+    nicht für Repräsentationsgeschenke. Angemessene Geschenke an Amtsträger sind
+    nicht strafbar, wenn sie den Respekt vor Amt oder Aufgabe angemessen
+    widerspiegeln.
+- Wir erklären, dass wir davon ausgehen, dass die Geschenke den
+  Compliance-Regeln der Gäste entsprechen und bitten, sich ggf. zu melden.
+  - Ja, bei der bestehenden Unklarheit wäre dies eine vertretbare Lösung, wenn
+    Sie nicht insgesamt auf die teuren Geschenke verzichten wollen. Für
+    Amtsträger können schon unerlaubte Geschenke strafbar sein. Wenn Sie damit
+    rechnen, dass Gäste das Geschenk nicht annehmen dürfen, sollten Sie für
+    diese davon absehen.
+*** Fall: Angepasste Bestellanforderung
+- Das Institut einer Forschungseinrichtung benötigt für ein öffentlich
+  gefördertes Drittmittelprojekt ein Massenspektrometer. Auf dem Markt
+  existieren mehrere geeignete Anbieter mit Preisen, die alle deutlich über
+  200.000 Euro liegen.
+- Wissenschaftlerin W, die das Projekt leitet, kennt den Vertriebsleiter V eines
+  der Hersteller, der Z-GmbH, aus dem Studium. Als die beiden sich privat mal
+  wieder austauschen und der Bedarf des Instituts dabei zur Sprache kommt,
+  signalisiert V aus alter Verbundenheit gegenüber der W, der
+  Forschungseinrichtung einen beträchtlichen Rabatt zu gewähren, wenn W dafür
+  sorgt, dass die Forschungseinrichtung das Massenspektrometer bei der Z-GmbH
+  beschafft.
+- W kommt der Rabatt entgegen, da es ihr Projektbudget schont. Sie schneidet
+  daraufhin die Bestellanforderung des Instituts bei den technischen
+  Spezifikationen des Spektrometers so auf das Produkt der Z-GmbH zu, dass die
+  zentrale Einkaufsabteilung der Forschungseinrichtung von einem technischen
+  Alleinstellungsmerkmal ausgeht, welches aber objektiv nicht gegeben ist.
+- Die Einkaufsabteilung verzichtet infolgedessen auf ein wettbewerbliches
+  Vergabeverfahren und erwirbt das Gerät direkt bei der Z-GmbH.
+
+Beurteilen Sie bitte das Verhalten der Wissenschaftlerin W.
+
+- Wissenschaftlerin W hat sich falsch verhalten, denn sie hat durch das Anpassen
+  der Bestellanforderung an das Produkt der Z-GmbH die Einkaufsabteilung
+  getäuscht, so dass diese sich nicht vergaberechtskonform verhalten hat.
+  - Ganz genau, Wissenschaftlerin W hat die Bestellanforderung so auf das
+    Produkt der Z-GmbH zugeschnitten, dass die Einkaufsabteilung
+    fälschlicherweise von einem technischen Alleinstellungsmerkmal ausging.
+    Damit hat W die Einkaufsabteilung getäuscht und bewirkt, dass diese sich
+    nicht an die Regelungen des Zuwendungsrechts und damit auch nicht
+    vergaberechtskonform verhalten hat. Die Einkaufsabteilung hätte den Auftrag
+    öffentlich ausschreiben müssen. Der Forschungseinrichtung droht dadurch ein
+    Verfahren vor der Vergabekammer beim Bundeskartellamt wie auch die
+    Rückzahlung der Zuwendung.
+
+Vertriebsleiter V verspricht der Wissenschaftlerin W für die Beschaffung des
+Massenspektrometers bei der Z-GmbH eine kostenlose Ãœbernachtung in einem
+Wellnesshotel mit Begleitperson. W freut sich auf den Hotelaufenthalt.
+
+Beurteilen Sie bitte das Verhalten der Wissenschaftlerin W und des
+Vertriebsleiters V der Z-GmbH.
+
+- Wissenschaftlerin W und der Vertriebsleiter V haben sich falsch verhalten. Es
+  entsteht für Außenstehende der Eindruck, dass durch die Einladung der W
+  Einfluss auf die Beauftragung des V genommen werden soll.
+  - Ja, das Verhalten der Wissenschaftlerin W sowie des Vertriebsleiters V in
+    der Abwandlung erfüllt den Straftatbestand der Bestechlichkeit und
+    Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Es handelt sich um Korruption in der
+    Privatwirtschaft. Deshalb müssen beide mit einem staatsanwaltlichen
+    Ermittlungsverfahren und einer anschließen Verurteilung in einem
+    Strafverfahren rechnen.
+** Modul Abschlusstest
+*** Modulbeschreibung
+Im Abschlusstest wird das erlernte Wissen anhand von verschiedenen Fragen
+abgefragt. Das Modul öffnet in einem neuen Fenster und Sie können es im
+Vollbildmodus ansehen und bearbeiten. Der Abschlusstest gilt als erfolgreich
+absolviert, wenn mindestens 7 der gestellten 8 Fragen richtig beantwortet
+wurden. Wenn Sie mit dem Test fertig sind, können Sie das Fenster einfach
+schließen. Im Anschluss erhalten Sie eine Bescheinigung über die Teilnahme,
+welche Ihnen zum Download bereitsteht und dann per E-Mail an Vorgesetzte
+weitergeleitet werden kann. Die Bescheinigung wird automatisiert ebenfalls an
+P-B gesendet und zu Ihrer Personalakte genommen. Bitte klicken Sie jetzt auf das
+mit einem Paket gekennzeichnete Symbol Test: "Abschlusstest".
+
+Nach Beantwortung aller Fragen wird Ihnen sofort angezeigt, ob Sie bestanden
+oder nicht bestanden haben. Sie erhalten 8 zufällig ausgewählte Fragen, von
+denen Sie 6 richtig beantworten müssen.
+
+- Number of attempts allowed: 3
+- Grading method: Highest attempt
+- To do: Receive a score of 80 or more
+*** Meine Auswahl
+| Frage | Versuch 1 |
+|-------+-----------|
+|     1 | A         |
+|     2 | C         |
+|     3 | B         |
+|     4 | C         |
+|     5 | C         |
+|     6 | B         |
+|     7 | C         |
+|     8 | B         |
+
+Notizen.
+- 2.
+  - Hätte vielleicht B nehmen sollen, aber "Überstunden" Nebensatz klingt
+    komisch.
+
+Ergebnis: 8 von 8 richtig.
+*** Frage 1
+Ihr Unternehmen sieht strengere Regeln für die Annahme von Zuwendungen für
+Mitarbeitende des Einkaufs vor als für andere Abteilungen. Eine Mitarbeiterin
+des Einkaufs findet dies ungerecht und fragt den Compliance-Beauftragten,
+welchen Ausgleich sie für die so erlittenen wirtschaftlichen Nachteile erhält.
+Was würden Sie als Compliance-Beauftragter antworten?
+
+- A. Strengere Regeln für den Einkauf können wegen dessen Aufgabe begründet
+  sein. Das ist eine Frage der internen Regeln und auch eine Frage des
+  Führungsstils und muss akzeptiert werden.
+- B. Mitarbeitende des Einkaufs sind besonders häufig bestechlich. Dem muss man
+  durch besonders strenge Compliance-Regeln von vornherein Einhalt gebieten.
+- C. Die Mitarbeiterin hat Recht. Die strengeren Regeln für die Annahme von
+  Geschenken oder Einladungen sollten fairerweise durch Gehaltserhöhungen im
+  Einkauf kompensiert werden.
+*** Frage 2
+Ein Beratungsunternehmen lädt Sie zu einem Erfahrungsaustausch in ein Hotel ein.
+An die Einführung am späten Nachmittag schließt sich zur Kontaktpflege eine
+Abendveranstaltung mit Unterhaltungsteil an. Am Morgen findet um 10 Uhr eine
+Feedback-Sitzung statt. Danach gibt es Gelegenheit zum Mittagessen. Sie
+überlegen, ob Sie teilnehmen sollen. Was meinen Sie?
+
+- A. Die Beratungsfirma kennt die Bedürfnisse ihrer Kunden. Interessant sind ja
+  eh nur die Gespräche und Kontakte am Abend.
+- B. Das Beratungsunternehmen denkt an seine Kunden. Ich werde meinen Chef von
+  meiner Teilnahme überzeugen. Ich sehe es als Dank für meine Überstunden und
+  mein Chef muss nicht einmal alle Kosten tragen.
+- C. Das klingt nach einem Kurz-Trip auf Firmenkosten. Bei dem Programm wäre
+  eine eintägige Veranstaltung mit Gelegenheit zur informellen Kontaktpflege
+  möglich. Ich sollte nicht teilnehmen.
+*** Frage 3
+Ein Lieferant stellt Ihrer Abteilung Testgeräte für Bürobedarf zur Verfügung und
+holt diese aus Vereinfachungsgründen nicht ab. Ihre Kolleg*innen finden das
+praktisch, weil sie die Geräte dann zu Hause verwenden können. Was meinen Sie?
+
+- A. Dieses Vorgehen ist rechtens. Die Geräte sind nicht inventarisiert. Deshalb
+  dürfen die Mitarbeitenden die Geräte mitnehmen.
+- B. Das geht so nicht. Es handelt sich um eine verdeckte Form der Zuwendung durch
+  den Lieferanten, die außerdem dazu führt, dass Mitarbeitende sich
+  Unternehmenseigentum unter den Nagel reißen.
+- C. Das geht in Ordnung. Im Unternehmen sollten die Testgeräte nicht auf Dauer
+  benutzt werden und es wäre doch schade, sie wegzuwerfen.
+*** Frage 4
+Während einer Dienstreise im Ausland kommen Sie in eine Verkehrskontrolle. Der
+Polizist behauptet, Sie seien zu schnell gefahren und verlangt eine Geldbuße in
+Höhe von 300 Euro. Während der Diskussion bietet der Polizist an, die
+Angelegenheit auch gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 50 Euro – dann aber
+ohne Quittung – erledigen zu können. Wie verhalten Sie sich?
+
+- A. Ich zahle die 50 Euro und bin dankbar, die Angelegenheit unbürokratisch
+  erledigen zu können. Von Kolleginnen und Kollegen habe ich erfahren, dass
+  solche Zahlungen an Polizisten üblich sind.
+- B. Ich zahle gar nichts und verlange, den Vorgesetzten zu sprechen, da der
+  Vorschlag des Polizisten strafbar sein dürfte.
+- C. Ich lehne das Angebot des Polizisten, die Angelegenheit durch Zahlung von 50
+  Euro zu erledigen, ab, da ich mich nicht wegen Bestechung eines ausländischen
+  Amtsträgers strafbar machen möchte. Also zahle ich zunächst die 300 Euro und
+  informiere meinen Vorgesetzten.
+*** Frage 5
+Sie arbeiten seit Jahren erfolgreich mit einem Dienstleister zusammen. Der
+Dienstleister möchte sich bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit bedanken und
+schickt Ihnen anlässlich der bevorstehenden Fußball-Weltmeisterschaft ein
+hochwertiges Fernsehgerät im Wert von 3.000 Euro an Ihre Privatadresse. Wie
+gehen Sie mit dem Geschenk um?
+
+- A. Ich habe zwar ein komisches Gefühl, auf der anderen Seite möchte ich aber
+  die Geschäftsbeziehung nicht dadurch belasten, dass ich das Geschenk
+  zurückweise. Der Dienstleister könnte dies unhöflich finden.
+- B. Ich kaufe eine Kiste Bier und lade ein paar Freunde ein, um meine neueste
+  Errungenschaft angemessen einzuweihen.
+- C. Die Annahme eines derartigen Geschenkes ist unter keinem Gesichtspunkt
+  zulässig. Es übersteigt die zulässigen Wertgrenzen um ein Vielfaches, darüber
+  hinaus begründet die Übersendung an die Privatadresse den Anschein von
+  Empfänglichkeit. Ich bitte den Dienstleister, das Fernsehgerät wieder
+  abzuholen und informiere meinen Vorgesetzten sowie Compliance.
+*** Frage 6
+Der Inhaber einer Kfz-Werkstatt, die für Ihr Unternehmen Instandsetzungsaufträge
+Ihrer Firmenfahrzeuge erledigt, bietet Ihnen bei einem Lieferantenbesuch den
+kostenlosen Reifenwechsel an Ihrem Privatfahrzeug als „Serviceleistung am
+Kunden“ an. Wie verhalten Sie sich?
+
+- A. Ich freue mich über das freundliche Angebot und deute in diesem
+  Zusammenhang an, dass meine Felgen auch nicht mehr die neuesten sind.
+- B. Ich lehne das Angebot ab, da die Annahme einer privaten Zuwendung durch
+  einen Lieferanten während einer laufenden Geschäftsbeziehung den Anschein von
+  Empfänglichkeit begründet. Darüber hinaus informiere ich meinen Vorgesetzten
+  und Compliance.
+- C. An der Annahme des Angebots kann ja nichts verkehrt sein. Ein Reifenwechsel
+  im laufenden Werkstattbetrieb ist ja schnell gemacht.
+*** Frage 7
+Sie werden von einem Lieferanten nach erfolgreichem Abschluss eines Projekts
+eingeladen, die gute Zusammenarbeit ausgiebig zu feiern. Nach dem Besuch eines
+hochwertigen Restaurants soll der Abend in einer Nobeldiskothek ausklingen. Wie
+gehen Sie mit der Einladung um?
+
+- A. In das Projekt habe ich viel Arbeit investiert, natürlich nehme ich die
+  Einladung an. Das habe ich mir verdient.
+- B. Ich bedanke mich für die großzügige Einladung und erkundige mich beim
+  Lieferanten, ob ich aus Gründen der Gleichbehandlung noch drei weitere
+  Mitglieder des Projektteams mitbringen darf.
+- C. Da ich nicht sicher bin, ob die geplante Einladung angemessen ist und ich
+  diese bedenkenlos annehmen kann, kläre ich die Angelegenheit vorher mit
+  Compliance.
+*** Frage 8
+Ein Kollege sagt, zum Glück seien die strengen Regeln zur Strafbarkeit wegen
+Vorteilsannahme für Amtsträger nicht auf Mitarbeitende des Projektträgers Jülich
+anwendbar, da es sich beim Forschungszentrum Jülich um ein Unternehmen der
+Privatwirtschaft handele. Was meinen Sie?
+
+- A. Vorteilsannahme ist nur in Bezug auf Beamte und Richter strafbar.
+- B. Mitarbeitende des Projektträgers Jülich führen insbesondere im beliehenen
+  Bereich Aufgaben der öffentlichen Verwaltung aus und unterliegen daher den
+  Regelungen zur Korruption von Amtsträgern.
+- C. Wenn Aufgaben der öffentlichen Verwaltung auf privatwirtschaftliche
+  Organisationen übertragen werden, gelten die strengen Regeln zur Korruption
+  von Amtsträgern nicht.
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